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Gärung

DIE ALKOHOLISCHE GÄRUNG

Bei der alkoholischen Gärung wird, unter anaeroben Bedingungen (Ausschluss von Sauerstoff), Zucker in Trinkalkohol (Äthanol) umgewandelt. Ist während der Gärung Sauerstoff zugegen, wird weniger - bis überhaupt kein - Alkohol gebildet bzw. wird der gebildete Alkohol zu anderen, in der Regel unerwünschten Geschmackstoffen umgewandelt.
Aus 1000 g Zucker werden theoretisch 540 g bzw. 680 ml Alkohol gebildet



Wein
Branntwein
(Wein, der gebrannt werden soll)
 
Auf Abfindung (1)
Verschlussbrennerei (1)
Gärung
Je nach Gärgut: Saft- oder Maischegärung
Maischegärung. Ausnahme: weiße Trauben
Maischegärung. Ausnahme: weiße Trauben
Weinhefe
S. cerevisiae/Bayanus
Für gehaltvolle Weine
Nicht empfehlenswert
Nicht empfehlenswert
Weinhefe S. cerevisiae
Sorte je nach Gärgut: siehe Produktbeschreibung
Sorte je nach Gärgut: siehe Produktbeschreibung
Sorte je nach Gärgut: siehe Produktbeschreibung
Turbohefe
Je nach Gärgut: siehe Produktbeschreibung
Nicht erlaubt
Je nach Gärgut: siehe Produktbeschreibung
Gärfix
Nein
Je nach Gärgut: siehe Produktbeschreibung
Je nach Gärgut: siehe Produktbeschreibung
Hefenährsalz
Empfohlen vor allem bei Zuckerung
Nicht erlaubt
Je nach Gärgut: siehe Produktbeschreibung
Schwefel
Empfohlen
Nein!
Nein!
Ansäuerung
Mostmilchsäure
Biogen M
Biogen M
Verflüssiger/Pektinase
Dosage je nach Gärgut:
siehe Produktbeschreibung
Dosage je nach Gärgut: siehe Produktbeschreibung
Je nach Gärgut: siehe Produktbeschreibung

(1) Für die private Herstellung von Branntwein gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen:
Brenngeräte sind meldepflichtig bei der zuständigen Zollbehörde. Ausnahme: wenn die Brennblase die für Ihr Land geltende obere Größe nicht übersteigt. Wenn Sie größere Mengen brennen möchten, wenden Sie sich an eine Abfindungs- oder Verschlussbrennerei! Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihre zuständige Zollbehörde.
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