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Transportschaden
  • offensichtlich beschädigte Sendungen
    Bei bereits äußerlich erkennbaren Beschädigungen der Sendung sollten Sie den Inhalt sofort im Beisein des Auslieferers auf Vollständigkeit und soweit möglich auf einwandfreie Beschaffenheit prüfen. Lassen Sie auf jeden Fall sofort ein Schadensprotokoll aufnehmen.
    Hinweis: Wenn die Sendung äußerlich erkennbar beschädigt war und Sie die Sendung unbeanstandet übernommen haben, wird jegliche Haftung ausgeschlossen und der "Schwarze Peter" liegt bei Ihnen.
  • Verdeckte Transportschäden
    Bei Schäden, die erst beim Auspacken bemerkt werden: Bringen Sie das beschädigte Paket bzw. das Paket mit der beschädigten Ware binnen 3-5 Werktagen zur nächsten Postfiliale inkl. der Originalkartonage zwecks Protokollierung des Schadens durch einen Postangestellten. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Sendung der nächsten Postfiliale vorzuführen, gibt es noch die Möglichkeit den Paketzusteller abzupassen und diesem das Paket inkl. Originalkartonage zu übergeben (gegen Quittung) zwecks Protokollierung durch das Frachtpostzentrum
    - melden Sie mir den Schaden unverzüglich telefonisch oder per E-Mail. Schicken Sie die Waren auf keinen Fall eigenmächtig zurück, da Transportschäden dann nicht mehr nachweisbar sind und Sie als Absender den Beweis erbringen müssen, dass die Schäden nicht bei Rücksendung aufgetreten sind, was im Zweifel schwer nachzuweisen sein wird. Daher möchten wir Sie in Ihrem eigenem Interesse dringend darum bitten, das nachfolgend beschriebene Procedere einzuhalten.

    Bitte beachten Sie, dass die Post / Speditionsunternehmen die Schadensübernahme gern ablehnen. Achten Sie bitte daher darauf, was Sie auf dem Schadensformular unterschreiben. Achten Sie bitte besonders auch auf folgendes:
    - War die Sendung nicht äußerlich deutlich erkennbar beschädigt, wird durch Speditionsunternehmen / Post häufig versucht die Schadensbearbeitung mit der Begründung anzulehnen, dass eben wegen der äußerlich nicht erkennbaren Beschädigung kein Transportschaden vorgelegen haben kann. Damit wird indirekt unterstellt, dass in der Regel der Empfänger die Ware beschädigt hat oder aber der Versender absichtlich beschädigte Ware versendet. Suchen Sie in diesen Fällen nach Anzeichen von äußerer Gewalteinwirkung auf dem Paket (leichte Eindruckstellen u.ä.m.) und lassen Sie diese auch von den Mitarbeitern der Post im Schadensprotokoll protokollieren.
    -Häufig wird auch von den Mitarbeitern der Post / Spedition angekreuzt, dass die Innenverpackung nicht ausreichend gewesen sein soll. Meine Verpackungen haben sich über Jahre hinweg vielfach bewährt und Transportschäden kommen nur äußerst selten vor; sie sind dann fast ausnahmslos auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen.
    -Sollten auf dem Forumlar irgendwelche Vermerke sein, die die ordnungsgemäße Schadensbearbeitung beeinträchtigen, bitte ich Sie, vor Unterschriftsleistung einen Zusatzvermerk mit einer entsprechenden Gegendarstellung oder Ergänzung auf dem Schadensformular niederschreiben zu lassen oder selbst zu fertigen.

    Dieses Procedere ist leider aufwendig und umständlich, jedoch erfordert die Schadensbearbeitung der Spediteure eine solche Handhabung. Trotz bestehender Transportversicherung versuchen diese in der Mehrzahl der Fälle die Schuld auf den Versender oder Empfänger zu verlagern, um nicht leisten zu müssen.
    Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

    geist-im-glas
    Ilona Hiesche
    Schauinslandstraße 51
    D-79252 Stegen
    Deutschland
    Tel.-Nr.: 0049-(0)7661-903542
    E-Mail: ilona-hiesche@t-online.de

    Stegen, den 20.01.2007