Transportschaden
offensichtlich
beschädigte Sendungen
Bei bereits äußerlich erkennbaren Beschädigungen
der Sendung sollten Sie den Inhalt sofort im Beisein des Auslieferers
auf Vollständigkeit und soweit möglich auf einwandfreie
Beschaffenheit prüfen. Lassen Sie auf jeden Fall sofort ein
Schadensprotokoll aufnehmen.
Hinweis: Wenn die Sendung äußerlich erkennbar beschädigt
war und Sie die Sendung unbeanstandet übernommen haben, wird
jegliche Haftung ausgeschlossen und der "Schwarze Peter"
liegt bei Ihnen.
Verdeckte
Transportschäden
Bei Schäden, die erst beim Auspacken bemerkt werden: Bringen Sie
das beschädigte Paket bzw. das Paket mit der beschädigten
Ware binnen 3-5 Werktagen zur nächsten Postfiliale inkl.
der Originalkartonage zwecks Protokollierung des Schadens durch
einen Postangestellten. Sollten Sie nicht in der Lage sein, die
Sendung der nächsten Postfiliale vorzuführen, gibt es
noch die Möglichkeit den Paketzusteller abzupassen und diesem
das Paket inkl. Originalkartonage zu übergeben (gegen Quittung)
zwecks Protokollierung durch das Frachtpostzentrum
- melden Sie mir den Schaden unverzüglich telefonisch oder
per E-Mail. Schicken Sie die Waren auf keinen Fall eigenmächtig
zurück, da Transportschäden dann nicht mehr nachweisbar
sind und Sie als Absender den Beweis erbringen müssen, dass
die Schäden nicht bei Rücksendung aufgetreten sind, was
im Zweifel schwer nachzuweisen sein wird. Daher möchten wir
Sie in Ihrem eigenem Interesse dringend darum bitten, das nachfolgend
beschriebene Procedere einzuhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Post / Speditionsunternehmen die Schadensübernahme
gern ablehnen. Achten Sie bitte daher darauf, was Sie auf dem Schadensformular
unterschreiben. Achten Sie bitte besonders auch auf folgendes:
- War die Sendung nicht äußerlich deutlich erkennbar
beschädigt, wird durch Speditionsunternehmen / Post häufig
versucht die Schadensbearbeitung mit der Begründung anzulehnen,
dass eben wegen der äußerlich nicht erkennbaren Beschädigung
kein Transportschaden vorgelegen haben kann. Damit wird indirekt
unterstellt, dass in der Regel der Empfänger die Ware beschädigt
hat oder aber der Versender absichtlich beschädigte Ware versendet.
Suchen Sie in diesen Fällen nach Anzeichen von äußerer
Gewalteinwirkung auf dem Paket (leichte Eindruckstellen u.ä.m.)
und lassen Sie diese auch von den Mitarbeitern der Post im Schadensprotokoll
protokollieren.
-Häufig wird auch von den Mitarbeitern der Post / Spedition
angekreuzt, dass die Innenverpackung nicht ausreichend gewesen sein
soll. Meine Verpackungen haben sich über Jahre hinweg vielfach
bewährt und Transportschäden kommen nur äußerst
selten vor; sie sind dann fast ausnahmslos auf unsachgemäße
Behandlung zurückzuführen.
-Sollten auf dem Forumlar irgendwelche Vermerke sein, die die ordnungsgemäße
Schadensbearbeitung beeinträchtigen, bitte ich Sie, vor Unterschriftsleistung
einen Zusatzvermerk mit einer entsprechenden Gegendarstellung oder
Ergänzung auf dem Schadensformular niederschreiben zu lassen
oder selbst zu fertigen.
Dieses Procedere
ist leider aufwendig und umständlich, jedoch erfordert die
Schadensbearbeitung der Spediteure eine solche Handhabung. Trotz
bestehender Transportversicherung versuchen diese in der Mehrzahl
der Fälle die Schuld auf den Versender oder Empfänger
zu verlagern, um nicht leisten zu müssen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
geist-im-glas
Ilona Hiesche
Schauinslandstraße 51
D-79252 Stegen
Deutschland
Tel.-Nr.: 0049-(0)7661-903542
E-Mail: ilona-hiesche@t-online.de
Stegen, den 20.01.2007
|