Hinweis:
Auf den folgenden Seiten wird eine etwas "eigensinnige" Anlage aus
Kunststoff vorgestellt, mit der hochprozentiger Alkohol durch Verdampfung
bei ca. 45 bis 55° C hergestellt werden kann. Da es sich nicht um eine
klassische Destillation handelt, kann man die Anlage auch nicht als Brennanlage
bezeichnen. Nicht desto trotz wird damit Branntwein nach den Definitionen
des Branntweingesetzes hergestellt, weshalb der private Betrieb und Besitz
der Anlage in Deutschland, Österreich und mehreren anderen Ländern
nicht erlaubt ist. Ich bitte dies zu bedenken und zu beachten.
Trotzdem kann man
die folgenden Seiten mit Schmunzeln und Erstaunen lesen und wird dabei das dahinter liegende innovative Denken sicherlich anerkennen.
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