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DIE OECHSLEWAAGE
Anwendung III


Zuckerung vor der Gärung (Anreicherung, Chaptalisation)


Bei der Gärung natürlicher Maischen, d.h. Obst-, Getreide- oder Kartoffelmaischen, werden nicht selten mäßige Alkoholgehalte von 10%vol., manchmal etwas mehr, manchmal etwas weniger erhalten. Werden höhere Alkoholgehalte angestrebt, muss die Maische vor Gärbeginn gezuckert werden. Wie viel Zucker für einen gewissen Alkoholgehalt hinzugefügt werden muss, lässt sich mit Hilfe der Oechslewaage berechnen.
Beispiel:
Eine Maische hat 70 Grad Oechsle. Sie möchten die Maische auf 18%vol. Alkohol vergären.
Lösung: 70 Grad Oechsle entsprechen einem Zuckergehalt von 70x2,6 = 182 g/l. Nach unserer Gleichung (2) - siehe Anwendung I - können damit maximal 180:18 = etwa 10%vol. Alkohol erzeugt werden. Um auf 18%vol. Alkohol zu kommen, brauchen Sie nach Gleichung (3) - siehe Anwendung I - 18x18, also rund 325 g Zucker/l. Sie müssen also 325 - 180 = rund 145 g Zucker pro Liter Maische hinzufügen.

Weiter: Kontrolle des Endvergärungsgrads

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