DIE OECHSLEWAAGE
Anwendung IV
Kontrolle
des Endvergärungsgrads
Der
Gärvorgang gilt als abgeschlossen, wenn es im Gärspund nicht
mehr blubbert. Das kann, muss aber kein Zeichen dafür sein, dass
der Gärvorgang tatsächlich abgeschlossen, d.h. aller Zucker
zu Alkohol vergoren ist. Objektiver und zuverlässiger ist die Überprüfung
mit Hilfe der Oechslewaage.
Dieser Endpunkt hängt natürlich vom Zuckergehalt vor Gärbeginn
und der Leistung der Hefe ab.
Beispiele:
- Zuckergehalt vor Gärbeginn: 300 g Zucker pro Liter. Turbohefe
für 18%vol. Alkohol.
Um 18%vol. Alkohol zu erzeugen, werden nach unserer Gleichung (2) -
siehe Anwendung I - rund 325
g Zucker pro Liter benötigt.
Es
kann daher angenommen werden, dass die Turbohefe den Zucker vollständig
in Alkohol umwandeln wird. Mit der Oechslewaage sollte daher ein negativer
Messwert gemessen werden.
- Zuckergehalt vor Gärbeginn: 300 g Zucker pro Liter. Turbohefe
für 14%vol. Alkohol.
Um 14%vol. Alkohol zu erzeugen, werden nach Gleichung (2) rund 250 g
Zucker pro Liter benötigt. Es kann daher angenommen werden, dass
die Turbohefe den Zucker nicht vollständig in Alkohol umwandeln
wird. Ein Restzuckergehalt von 50 g ist zu erwarten. Mit der Oechslewaage
sollte daher ein niedriger, jedoch positiver Messwert gemessen werden.
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