Getreidemaische für Wodka
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Mit nachfolgendem
Rezept für 25 Liter werden etwa 6-7 %vol. Alkohol in der ausgegorenen Maische
erreicht. Wenn Sie einen höheren Alkoholgehalt erreichen möchten, dann
müssen Sie die Maische zuckern.
Materialien
Schrotmühle
Küchenwaage
beliebiges Getreide
Komplettenzym
Wodkahefe oder Turbohefe
Gäreimer
Thermometer
Getreide aufschließen
4 kg Getreide (= 1/6 bis
1/7 der vorgesehenen Maischenmenge) aufwiegen und schroten .
Verkleistern
Wasser (5 bis 6mal so
viel wie die Getreideeinwaage; bei 4 kg Getreide nehmen Sie daher 20 bis 24
Liter Wasser)
auf 70 °C bringen und das Getreideschrot in einem feinen Strahl unter Rühren
in das Wasser einrieseln lassen.
Temperatur bei 65 bis 70
°C einregeln
zum Zweck der Verkleisterung
bei dieser Temperatur 30 bis 60 Minuten kräftig weiter rühren.
Verflüssigen und Verzuckern
Herd zurückschalten. Maische
weiter rühren und ab und zu Temperatur messen.
Sobald 65 °C erreicht
sind, 1 Beutel Komplettenzym einstreuen und gut verrühren.
Temperatur auf 60 bis 65
°C einregeln und ca. 2 Stunden halten. Immer wieder rühren.
Verkosten (muss süß schmecken)
oder eine Jodprobe machen: kleine Menge Maische entnehmen, auf Raumtemperatur
kühlen und ein paar Tropfen Jod hinzufügen. Bei Blaufärbung ist die Verzuckerung
noch nicht abgeschlossen. Die Maische muss dann weiter bei 60 bis 65 °C
gehalten werden.
Gären
Falls erforderlich: Auf
25 Liter mit kaltem Leitungswasser auffüllen und Maische auskühlen lassen.
Wenn 25 °C erreicht
sind, jeweils einen Beutel Wodkahefe oder einer
Turbohefe
der Maische aufstreuen und gut unterrühren.
Hinweis: in einigen Rezepten wird empfohlen, die festen Bestandteile (Treber)
vor der Beigabe der Hefe abzutrennen. Man gibt dazu die Maische durch ein Tuch.
Gärspund anbringen und
bei 20 bis 25 °C gären lassen.
Brennen
Wenn die Gärung beendet
ist, den Gäreimer für ca. eine Woche möglichst kühl stellen.
Eventuell ein Klärmittel beimischen.
Die kristallklare Maische
auf einen Brennkessel ziehen und brennen (lassen).
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Copyright by Klaus-Dieter Hiesche
Überarbeitet am 24.03.2006