DIE OECHSLEWAAGE Steuerung der Zuckerbeigabe |
Grundlegendes: |
Mostgewicht (Oechslegrade) der vollständig vergorenen Lösung
geteilt durch 8 = %vol. Alkohol
2,7 g Zucker pro Liter ergibt 1 Oechslegrad
17 g Zucker aufgelöst in 1 Liter vergären zu 1%vol. Alkohol |
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Und so bestimmen Sie den Zuckergehalt im Saft oder Most: Mostgewicht (Oechslegrade) x 2 = g Zucker im Saft / Most. Siehe auch das Kapitel "Wein für Diabetiker". Klicken Sie dazu HIER So gehen Sie vor: Sie wollen 20 l Wein eines Alkoholgehalts von 11% herstellen. Dazu benötigen Sie 20 x 11 x 17 = 3.740 g Zucker. Sie verwenden 5 kg Traubensaft mit einem Zuckergehalt von 650 g/kg (entspricht 3.250 g auf 5 kg). Den Unterschied, 490 g Zucker, müssen Sie dem Saft vor der Gärung beigeben. Alternative: Sie haben 20 l Saft und möchten daraus 20 l Wein mit 10% Alkohol und 0 Restzuckergehalt (Oechslegrade) erzeugen. Nehmen Sie ein Teil vom Saft und verdünnen Sie ihn, so wie der ganze Saft verdünnt werden soll, z.B. 1 + 3 (50 ml + 150 ml) und bestimmen Sie die Oechslegrade. Nehmen wir an, Ihr Ergebnis ist 70. Sie benötigen aber 80 Oechslegrade, um 10% Alkoholgehalt zu erreichen. Es fehlen also 10, was einer Zuckermenge von 540 Gramm entspricht (10 x 2,7 x 20). Diese Menge müssen Sie daher dem Saft beigeben. Getrocknetes Obst enthält normalerweise wenig Zucker. Wenn Sie die Tabellen im Buch "Weinherstellung zu Hause" zu Rate ziehen, so gehen Sie davon aus, dass das getrocknete Obst keinen Zucker enthält. Beachten Sie, dass der beigegebene Zucker vollständig aufgelöst sein muss (in Wasser oder Most), ehe mit der Gärung begonnen wird. |
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